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TÜV/HU/AU » Wann muss das Auto zum TÜV oder zur AU?

TÜV/HU/AU » wann man zum TÜV oder zur AU muss

Damit das eigene Auto stets sicher im Straßenverkehr unterwegs ist, muss es gewartet und regelmäßig vom TÜV überprüft werden. Mit der Zeit nutzen sich viele Komponenten und Teile ab, benötigen also Aufmerksamkeit, Pflege und fähige Schrauberhände. Dieser Aspekt ist etwas ganz Normales.

In diesem Zusammenhang müssen Fahrzeugbesitzer in gewissen Abständen zum TÜV. Gerade in Deutschland, aber auch innerhalb der Europäischen Union sind die Regeln streng, was das Führen eines Kraftfahrzeuges betrifft. Diese Art der Überwachung soll der allgemeinen Sicherheit dienen.

Was der TÜV ist und woran man erkennt, wann der nächste TÜV fällig wird

Der TÜV ist eine Institution, welche für die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen und Abnahme der HU verantwortlich ist. Dies kann durch Erfüllungsgehilfen, in der Regel geschulte TÜV-Prüfer, geschehen. Bereits seit dem 01. Dezember des Jahres 1951 ist es in Deutschland Pflicht, das eigene Kraftfahrzeug einer Hauptuntersuchung, auch HU genannt, zu unterziehen.

Das hat deswegen einen Sinn, damit die ständige Verkehrstauglichkeit gegeben ist und nur vorschriftsgemäß abgenommene Kraftfahrzeuge am Straßengeschehen teilnehmen. Definiert wird das Ganze als zerlegungsfreie Sicht- beziehungsweise Funktions- und auch Wirkungsprüfung von bestimmten Bauteilen. Dabei wird gemäß der StVZO die Vorschriftsmäßigkeit beurteilt und Methoden angewandt, diese der dienlich sind.

Wer ein Neufahrzeug erworben und angemeldet hat, muss erst nach drei Jahren zur ersten HU. Danach erfolgt eine Prüfung der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges alle zwei Jahre. Der letztgenannte Zeitraum gilt auch bei dem Erwerb sowie der Nutzung von gebrauchten Fahrzeugen. Das schließt die nachfolgenden Hauptuntersuchungen mit ein. Da mit der Zeit ein Teileverschleiß einsetzt, dieser aber in der Regel bei Neufahrzeugen noch nicht gegeben ist, wurden diese Zeiträume so festgelegt, wie sie sind.

In einigen anderen Ländern Europas gibt es ähnliche Methoden, um die ständige Verkehrstauglichkeit nachzuprüfen und belegen zu können. Wann der nächste TÜV-Besuch ansteht beziehungsweise die aktuelle Befähigung, das Auto im Straßenverkehr offiziell sowie eigenständig führen zu dürfen, kann man als Autohalter auf der jeweiligen Plakette auf dem hinteren Nummernschild herauslesen.

Die Farben und die Zahlen der TÜV-Plakette

Das jeweilige Jahr der nächsten Fälligkeit lässt sich leicht ablesen. Die Farbe der auf dem Nummernschild angebrachten Plakette mitsamt den Ziffern in der Mitte von dieser dienen genau diesem Zweck. Es gibt einen Drehgrad der integrierten Plakette, welche den Monat der nächsten HU-Fälligkeit zeigen. Vorteilhaft zwecks der Übersicht ist hier, dass die 12 als Zahl drumherum mit schwarzer Farbe hervorgehoben wird. Der jeweilige HU-Prüfer bringt den Monat der nächsten Fälligkeit immer oben an. Die Plakette selbst lässt sich ähnlich wie eine Uhr ganz einfach ablesen, wobei es möglich ist, dass die Markierung auf eine ganz neue, dennoch leicht erkennbare Position wandert.

Wer beispielsweise im Jahr 2018 eine grüne Plakette hatte, wo die Zahl 10 oben steht, die Markierung in Schwarz sich auf dem Ziffernplatz auf der Position befindet, wo auf der Uhr die Zahl 10 wäre, so wusste man zu dem Zeitpunkt, dass das Gefährt im Oktober des Jahres 2018 zur nächsten HU muss.

Die Farben und die Zahlen der TÜV-Plakette Anders wäre es im Fälligkeitsmonat Februar. Die Zahl zwei stünde dann an oberster Stelle. Die Markierung in der Farbe Schwarz wäre auf 2 Uhr zu sehen. Doch nicht nur auf diesem Weg kann man sehen, wann die nächste Hauptuntersuchung dann fällig wird. Auch einen kurzen Blick in den vorhandenen Fahrzeugschein kann Aufschluss darüber geben, ebenso die Einsicht in eine vorhandene Zulassungsbescheinigung.

Die aktuellen Farben sind von großer Bedeutung, da sie Aufschluss über die TÜV-Fälligkeit geben. Wer Rosa als Farbe sein Eigen nennt, muss schon 2023 wieder zur nächsten HU. Folgende Farben wechseln sich stets ab, beziehungsweise wiederholen sich immer wieder:

  • Orange
  • Blau
  • Gelb
  • Braun
  • Rosa
  • Grün

Was passiert, wenn die TÜV-Plakette abgelaufen ist

Generell muss man rechtzeitig vor dem Ablauf der Plakette sich um einen neuen HU-Termin kümmern. Ansonsten drohen diese Strafen:

  • Mehr als zwei Monate darüber: 15 Euro
  • Über vier Monate und bis acht Monaten darüber: 25 Euro
  • Über acht Monate darüber: 60 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg

Wie lange man ohne TÜV fahren darf

Wie lange man ohne TÜV fahren darf Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist und dort der TÜV irgendwann abläuft, dann interessiert das in der Regel dort kaum eine Behörde, da die HU und der deutsche TÜV auch nur in der Bundesrepublik von Bedeutung sind. Im Ausland kann man aufgrund einer nicht vorhandenen Gewährung der Verkehrssicherheit trotzdem dazu aufgefordert werden, sein Kraftfahrzeug sofort stillzulegen, notfalls wird es auch eingezogen.

In Deutschland hat man eine Karenzzeit von bis zu zwei Monaten, in der man nach dem Ablauf des TÜVs eine neue HU machen kann. Wer jedoch vom Ausland nach Deutschland mit einem Auto ohne TÜV einreist, muss sich sofort um eine Abnahme beziehungsweise Prüfung des Kraftfahrzeuges kümmern. Dabei spielt es keine Rolle, welche beliebte Automarke sie fahren.

Was man zu den Untersuchungen mitbringen muss

  • Fahrzeugschein ist mitzubringen sowie den Fahrzeugbrief bei abgemeldeten Fahrzeugen, eventuell noch den Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (auch neuer Fahrzeugschein genannt).
  • Wenn eine Nachuntersuchung ansteht, muss der Untersuchungsbereich der letzten HU mitgebracht werden.
  • Gegebenenfalls muss das jeweilige Prüfzeugnis und auf Abnahmebestätigungen bei nachträglichen Veränderungen von verschiedenen Komponenten beziehungsweise Anbauteilen vorhanden sein, diese sind für die HU in der Regel auch relevant. Wenn diese zusätzlichen Komponenten bereits in den Fahrzeugpapieren des Autobesitzers eingetragen wurden, dann reicht der Nachweis auf diesem Weg auch so aus.

Was der Unterschied zwischen HU und AU ist

Die Abgasuntersuchung, meistens auch nur AU genannt, ist ein entscheidender Teil der HU. Wer eine Abgasuntersuchung machen möchte, kann dies nicht nur vor der Hauptuntersuchung erledigen, man erhält auch eine extra Bescheinigung als Nachweis für die eigenen Unterlagen. Seit Anfang Januar 2018 wird bei der AU, welche übrigens nur von anerkannter Werkstätte ausgeführt werden darf, eine Endrohrmessung fällig.

Seit Anfang 2021 müssen Dieselfahrzeuge zudem eine Partikelzahlmessung durchführen, ganz im Sinne einer sauberen Umwelt. Eine AU ist übrigens nicht für alle Kraftfahrzeuge verpflichtend, die Hauptuntersuchung als solche schon. Die AU wird sicherlich ein Auslaufmodell darstellen, da moderne Elektroautos keine gesundheitlich schädigenden Emissionen erzeugen, somit auch keine Abgase, wie man diese von Modellen mit Verbrennermotoren her kennt.

Fazit zu TÜV, HU und AU

Nur mit einem sicheren und abgenommen Fahrzeug ist die Teilnahme am Straßenverkehr uneingeschränkt möglich. Sicherlich handelt es sich eher um eine punktuelle Feststellung der Verkehrstauglichkeit. Denn wer weiß denn, ob ein Jahr vor dem Ablauf des TÜVs und ein Jahr nach der Abnahme des aktuellen HU die Verkehrstüchtigkeit immer noch gewährleistet ist? So gesehen handelt es sich bei dem System nicht nur um eine Prüfung der Verkehrstauglichkeit, sondern auch um ein Geschäftsmodell, wo Unternehmen und der Staat kräftig mitverdienen.

Fakt ist, die HU und auch AU bieten zumindest eine Möglichkeit, sporadisch für Sicherheit im Verkehr zu sorgen, auch wenn jedes Jahr gerade in der Ferienzeit viele Autos auf den Autobahnen trotzdem liegen bleiben. Es ist wie mit der Schulpflicht, eine Errungenschaft der NS-Zeit. Diese Pflicht verhindert auch nicht, dass Deutschland jährlich um die 15 Prozent Analphabeten produziert, um es überspitzt zu formulieren.